Gewässerstrecke 3: Vilssöhl bis Niedermühle
Obere Grenze ca. 550m oberhalb Brücke bei Vilssöhl
Untere Grenze Niedermühle
Flutkanal obere Grenze 550m oberhalb Brücke Vilssöhl
Untere Grenze 20m oberhalb Vilseinlauf bei Niedermühle
Jeder Tageskarteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort einzutragen.
Fangbeschränkung Tageskarte:
1 Hecht oder 1 Zander, 1 Salmonide, 2 Karpfen, ansonsten noch 7 Friedfische. Brachsen haben keine Fangbeschränkung.
Bei Wochenkarte: Wöchentlich Hecht und Zander zusammen 3 St., Forellen und Karpfen je 3 St., Friedfische wie bei Tageskarte
allgemeine Richtlinien:
- Mit Tageskarte ist das Angeln von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.
- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.
- Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf Fried- oder Raubfische
Fangbestimmungen Jahreskarte:
Jeder Karteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort nach dem Fang in das Fangbuch einzutragen!
Fangbeschränkung:
- wöchentlich Hecht oder Zander zusammen 3 Stück
- wöchentlich Forellen, Äschen und Karpfen je 3 Stück
- täglich nicht mehr als 7 Friedfische zusammen (darunter fallen
nicht Rotaugen, Lauben, Rotfedern, Aale, Barsche, Brachsen, Güstern, Blaunase und Aitel)
allgemeine Richtlinien:
- Das Angeln ist von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.
- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.
- Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf Fried- oder Raubfische