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Vereinschronik
150 Jahre Kreisfischereiverein Vilsbiburg
Aus der Zunft und der Bruderschaft der Fischer, entstand am 30.6.1847 der Fischereiverein.Vorweg darf gesagt werden, dass wohl kaum ein Verein in Vilsbiburg und im Landkreis in der überaus glücklichen Lage ist, einwandfreie Originalunterlagen über seine Geschichte sein Eigen nennen zu dürfen. Viele Jahrhunderte sammelten die Fischerzunftmitglieder alles was mit dem ehrsamen Handwerk der Fischer zusammenhing und verwahrten das Schriftgut, Urkunden mit wertvollen Siegeln, Erlasse der Herzöge von Bayern, Aufzeichnungen über Jahrtage, in einer Truhe.
Alle Wirren der Zeit überlebten diese stummen Zeugen aus der Vergangenheit. Dass sie wieder zum Leben erweckt wurden, verdanken wir dem Vereinsmitglied, Studienrat Josef Ostermeier aus Landshut. Er opferte viele Stunden und entzifferte mit wissenschaftlicher Gründlichkeit alle Schriften. Ihm verdanken wir, dass wir viele Anhaltspunkte aus der Geschichte des Vereins und vorhergegangenen Zunft wieder verwerten können. Vorläufer des Kreisfischereivereins, der erstmals nachweisbar am 30. Juni 1847 gegründet wurde, waren die Zunft und die Bruderschaft der Fischer. Vor mehr als 500 Jahren war die Fischerei kein Stiefkind im wirtschaftlichen Leben. Man wusste, dass die Fische im Wasser das Wild in Feld und Wald zur Ernährung der Menschen dient. Die Obrigkeit sah sich bereits 1425 veranlasst, den Fischern Regeln zu geben, die heute noch in den Grundzügen Geltung haben. Das älteste Schriftstück aus dem Jahre 1425, die Fischereiordnung des Herzog Heinrich des Reichen, das im Original erhalten ist und in der Fischereiausstellung neben vielen weiteren kunstvoll gefertigten Urkunden zu sehen ist, enthält Hinweise zu denen sich der Landesherr angesichts der Situation in der Fischerei wohl bewogen fühlte. „Wir Herzog Heinrich von Gottes Gnaden, Pfalzgraf bei Rhein, Herzogen in Baiern haben gesprochen und die Unterthanen unterweiset in unserem Land über das Fischen von den vergewöhnten groben Zeugs und engen Garns obwegen, das die Fischer führen und benützen auf unserem Wasser. Damit im kleiner Garn nicht Fische bleiben, die noch nicht das recht Fischmaß - Prütt gehaben und noch wachsen mögen, daß unser Wasser alle fast geödet werden da nicht gehalten wurde, was von alters her hätte getan werden sollen."
Dieser erste Satz aus der herzoglichen Landesverordnung für die Fischer an der Isar, der Amper und allen Gewässern, die zum Landgericht Landshut gehören, beweisen, dass man schon viel früher als am "Sunntag nach Laurenzo" zu Landshut, Anweisungen für die Ausübung der Fischerei gegeben hat, die, weil es sich damals auch nur um Menschen gehandelt hat, einfach in Vergessenheit gerieten, ider wer kann es heute noch beweisen, aus Egoismus und Gewinnsucht nicht gehalten wurden. Weiter heißt es im herzoglichen Erlass, dass all ungewöhnliches Garnzeug verboten sei. Das Maschenmaß wurde vorgeschrieben. Es heißt wörtlich: "...daß niemand kein enger Garn mehr haben und führen soll, dann da man einen Daum durchringen möge, weder an Fischpern, noch an anderem ungewöhnlichen Fischzeug. Nicht jeder durfte zur Zeit Heinrichs des Reichen Fischer sein."
„Wir wollen auch, daß kein Bauer und auch kein Müller, Pader, Schneider noch niemands anders, der nicht Fischer ist, künftig nicht mehr fischen soll auf unseren Bannwassern. Und sollen auch unsere Urbasfischer dieselben nicht mehr hinlassen in keiner Weis." Item wir stellen auch, daß kein Setzangel, noch Lotangel, weder in Trumpeln noch Weyern und auch auf unseren Wasser fürder nicht gelegt werden soll, daß kein Harb noch Flachs in kein rechts Fischwasser und auch krautiges Wasser gelegt werden sollen, da unsere Fischer meinen, daß die Fisch und Brut darein verderben."
Alle Anordnungen der damaligen Zeit liefen darauf hinaus, die ausgebeuteten Gewässer wieder in Ordnung zu bringen. Man hielt die Raubfische im Gegensatz zur jetzigen Praxis ziemlich kurz, in dem man das Schonmaß weit herabsetzte. Dieser herzoglichen Verordnung folgten weitere Verordnungen der Landesherrn. Die konkreteste Fischereiordnung die alle Bestimmungen enthält die heute noch Gültigkeit haben, stammt aus dem Jahre 1528. Sie ist als Gemeinschaftswerk der Herzöge Wilhelm V., Ludwig X. und den Brüdern Ottheinrich und Philipp sowie allen Pfalzgrafen bei Rhein und Herzögen in Bayern erlassen. Schonmaße und Schonzeiten, sind erstmals in einer Fischereiordnung verankert. Es ist interessant zu wissen, dass das Schonmaß für Hechte damals 23,5 Zentimeter, das Karpfenmaß 21,8, das Rothüchenmaß 25,5m das Barbenmaß 19,3 und das Nörfling - und Prachsenmaß 21,5 Zentimeter betrug. Bereits 1581 kam eine neue Fischereiordnung. Erhebliche Verbesserungen brachte diese Ordnung für die Fischerei. Noch strenger als bisher wollte der Landesherr die Ausübung der Fischerei unter Kontrolle bringen. Ständig wurden in den folgenden Verordnungen, vor allem in der des Jahres 1616, die Schonmaße heraufgesetzt. Vergleicht man die Schonmaße der einzelnen Fischereiordnungen, so erkennt man, dass die Friedfische, auch Brotfische des Beruffischers genannt, schon damals auf das heute noch gültige Schonmaß gesetzt wurden.
Gründung des Fischereivereins:
Die gesellschaftspolitische Entwicklung des 19. Jahrhunderts brachte es mit sich, dass Zünfte und Bruderschaften, zumeist im handwerklichen Bereich nicht mehr das Gewicht hatten, das sie im späteren Mittelalter besaßen. Die Zunft der Fischer, die Ende des 18. Jahrhunderts mehr und mehr eine Bruderschaft wurde, die sich vor allem auf die Abhaltung des Jahrtages im wesentlichen beschränkte, verwandelte sich um es vereinfacht zu sagen, am 30.Juni 1847 in einen Verein. Es wurde einiges übernommen, was sich in der Zunft bewährte. Man wusste auch, dass die Fischerei als wirtschaftlicher Faktor nach wie vor Geltung hatte. Nur durch einen Zusammenschluss, so schien es den Fischer aus dem Jahre 1847 sei es möglich, weiter bestehen zu können. Am 30.Juni 1847 erschienen die "Fürmeister" erstmals als Vereinsvorsteher. Es waren dies 1. Vorsteher Josef Schachtl, Herrnfelden, 2. Vorsteher Gotthardt Dür von Vilsbiburg. Diese beiden Fischer scheinen damals die Stützen des Vereins gewesen zu sein. Gotthardt Dürr wird bereits 1779 erwähnt, dass er als Fischer aufgenommen wurde und 1788 zum Fischermeister erklärt. Schon die ersten Gründer des Vereins waren Idealisten. In einem Schriftstück aus der Zeit der Gründung des Vereins ist erwähnt, dass der 1. Vorstand Josef Schachtl, Herrnfelden, zur Bezahlung der laufenden Ausgaben sein eigenes Geld verwendete. Es ist bemerkenswerter Weise aus keiner Abrechnung zu ersehen, dass er das vorgestreckte Geld jemals wieder erhalten hätte. Getreu der Tradition der vorhergegangen Zunft der Fischer, war es dem Fischereiverein aus der Gründerzeit in der Hauptsache um die Erhaltung des Jahrtages zu tun. Den beiden Vorständen, Schachtl und Dür (letzterer Familienname wurde bereits einige Jahrhunderte vorher des öfteren als Tier, Thier oder Tür erwähnt) standen die Fischer Georg Ecker aus Vilsöhl und Leonhard Schandl von der Bachmühl zur Seite. Sie brachten im Gründungsjahr eine Satzung zu Protokoll, die im Laufe der späteren Jahre zwar geändert, aber im Wesentlichen beibehalten wurde. Der Jahresbeitrag sollte die gleiche Höhe haben wie die Fischwassersteuer, die an das Rentamt abzuführen war. Unter anderem wurde in den Satzungen festgelegt, dass jeder Fischer der dem Jahrtag fernbleibt, mit einer Geldstrafe belegt werden konnte. Unmittelbar nach der Gründung des Vereins, am 30. Juni 1847 scheint es eine kleinere Krise gegeben zu haben. Wie wäre es sonst denkbar, dass bereits am 1. Juli 1863 erneut eine Vereinsgründung verzeichnet ist. Am 1. Juli 1863 wurde gemäß § 129 der Gewerbeinstruktion vom 21. April 1812 ein Verein, dem sämtlichen Fischwasserbesitzer und Fischereirechtspächter angehörten, gegründet. Die Satzungen des Vereins vom 30. Juni 1847 wurden belassen. Es war also nur eine Umgliederung des Vereins. Bezeichnend ist, dass sich die Fischer im Landkreis Vilsbiburg teilten. Die Fischer an der Bina gingen zu Eggenfelden. Dort hat allem Anschein nach zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bereits ein Verein bestanden, während die Fischer von Gerzen abwärts (Bereich Frontenhausen) zu Vilsbiburg kamen. Kurz darauf, 1869, folgte eine weitere Gründung. Am 11. September 1869 fasste man den Entschluss einen Verein der Fischer für den Polizeibezirk Vilsbiburg zu gründen. Diesen Vorgang kann man als eine Wiederholung dessen bezeichnen, was bereits seit dem 30. Juni 1847 bestand. Aus Aufzeichnungen aus dieser Zeit geht hervor, dass der Verein zu dieser Zeit bereits ein kleines Vermögen besaß. 100 Gulden hatte der Verein in der "Lad" vermerkte der Chronist. Ein wechselvolles Schicksal war dem Verein von 1871 bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg beschieden. Mehr oder weniger Glück war den einzelnen Vorständen in ihrer Arbeit beschieden. Kriege, Inflationen erschütterten immer wieder das Wirtschaftsgefüge. Die Zahl derjenigen, die den Fischersport ausüben konnten war aus mannigfachen Gründen äußerst gering. Nicht jeder der gerne an ein Fischwasser gegangen wäre um zu fischen, konnte dies aus finanziellen Gründen oder auch aus anderen Gründen nicht tun. Die vorhandenen Fischwasser an der Vils waren in festen Händen. Es wurde über Jahrzehnte hinweg kaum eines der Gewässer veräußert. Erst nach dem 2. Weltkrieg begann eine vollkommen neue und vor allen eine äußerst erfolgreiche Periode für den Fischereiverein.