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Angeln ab 7 Jahren

Zum 01.01.2025 wurde das Fischereigestzt in Bayern geändert. Durch die Entbürokratisierung entfällt der Jugendfischereischein ersatzlos.

Es dürfen nun Kinder ab 7 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeines und eines gültigen Erlaubnisscheins ist, mit einer eigenen Angel fischen. Ein Erlaubnisschein auf den Namen des Kindes ist jedoch notwendig.

 

Der KFV Vilsbiburg regelt wie folgt:

 

Kinder zwischen 7 Jahren und10 Jahren, die dem Verein beitreten wollen,

- müssen keine Aufnahmegebühr bezahlen. Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr beträgt 10,- €

- es gelten die Bestimmungen der volljährigen Begleitperson, die im Besitz eines gültigen Erlaubnisscheines und eines Fischereischeines sein muss.

- es gilt das Fangkontingent der Begleitperson für beide Angler (z.B. zusammen nicht mehr als 3 Raubfische in der Woche)

- die Teilnahme an Jugendschulungen, am Zeltlager und beim Jugendkönigsfischen ist nicht möglich

 

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren, die dem Verein beitreten wollen:

- die Aufnahmegebühr beträgt 50,- €, der Mitgliedsbeitrag 20,- €

- können einen eigenen Erlaubnisschein erwerben (z.B. Jahreskarte 50,-)

- es gilt das Kontingent des eigenen Erlaubnisscheines (z.B. Begleitperson 3 Raubfische und Jungangler 3 Raubfische pro Woche = zusammen 6 Stück)

- Kinder ab 10 Jahren können an den Jugendschulungen, am Zeltlager und beim Jugendkönigsfischen teilnehmen.

 

Kinder, die dem Verein nicht beitreten wollen, können sich in der Ausgabestelle Angelzubehör Maierthaler eine Kindertageskarte für 2,- € lösen.

Die Kinderkarte gilt dann für alle Gewässer, in denen die Begleitperson berechtigt ist.

Ab 10 Jahren kann auch eine Jugendtageskarte über das Onlineportal Hejfish gelöst werden. (Registrierung ist notwendig)