Kreisfischerverein Vilsbiburg e.V.
Neue Gewässerstrecke
Der Kreisfischereiverein Vilsbiburg konnte zum 01. Januar 2015 eine neue Gewässerstrecke pachten. Der Pachtvertrag ist für 10 Jahre gültig. Das neue Vereisgewässer wird als Strecke 3 geführt.
Die Strecke 3 beginnt ca. 550m oberhalb der Vilsbrücke bei Vilssöhl und endet an der Niedermühle. Im Flutkanal ist ebenfalls die obere Grenze 550m oberhalb der Brücke bei Vilssöhl, die untere Grenze ca. 20m oberhalb des Einlaufes in die Große Vils. Gesamtlänge ca. 5,4km.
Es steht ein begrenztes Kontingent an Jahres und Tageskarten zur Verfügung. Wer die neue Strecke beantragen möchte, bitte bis 07.01.2015 den Antrag abgeben. Sollten mehr Antragsteller als Jahreskarten sein, so werden die Karten bei der Jahreshauptversammlung ausgelost.
Es gelten folgende Bestimmungen:
Fangbestimmungen Tageskarte:
Jeder Tageskarteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort einzutragen.
Fangbeschränkung Tageskarte:
1 Hecht oder 1 Zander, 1 Salmonide, 2 Karpfen, ansonsten noch 7 Friedfische. Brachsen haben keine Fangbeschränkung.
allgemeine Richtlinien:
- Mit Tageskarte ist das Angeln von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.
- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.
- Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf Fried- oder Raubfische
Fangbestimmungen Jahreskarte:
Jeder Karteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort nach dem Fang in das Fangbuch einzutragen!
Fangbeschränkung:
- wöchentlich Hecht oder Zander zusammen 3 Stück
- wöchentlich Forellen, Äschen und Karpfen je 3 Stück
- täglich nicht mehr als 7 Friedfische zusammen (darunter fallen
nicht Rotaugen, Lauben, Rotfedern, Aale, Barsche, Brachsen, Güstern, Blaunase und Aitel)
allgemeine Richtlinien:
- Das Angeln ist von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.
- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen. Der Einzelhaken ist dem Drilling vorzuziehen.
- Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf Fried- oder Raubfische
Fischart |
Schonzeit |
Schonmaße |
Hecht |
01.01. bis 30.06 |
50 cm |
Zander |
01.01. bis 30.06 |
50 cm |
Karpfen |
keine |
35 cm |
Schleie |
keine |
30 cm |
Nase |
ganzjährig |
-- |
Barbe |
ganzjährig |
-- |
Rutte |
keine |
45 cm |
Aal |
keine |
50 cm |
Aitel |
keine |
kein |
Bachforelle |
01.10. bis 28.02 |
26 cm |
Regenbogenforelle |
15.12. bis 15.04 |
26 cm |
Waller |
keine |
kein |
Schneider |
ganzjährig |
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Edelkrebs m/w ist ganzjährig geschont |