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Gewässerstrecke

Vereinsgewässer

 

Allgemeine Informationen zu den Vereinsgewässern:

Die Vereinsgewässer teilen sich wie folgt auf:

 

Gewässerstrecke 1                                Niedermühle bis Lichtenburg
Gewässerstrecke 2 Schalkham bis ca. 1000m unterhalb Stegmühle
Gewässerstrecke 3 550m oberhalb Vilssöhl bis Niedermühle
Kleine Vils Lichtenhaag bis Vilssattling (nur für Vereinsmitglieder)
Weiher Alteberspoint (Nur für Vereinsmitglieder)

 

Gewässerstrecke 1  

Gewässerstrecke 2

 

Kleine Vils  
Weiher Alteberspoint  

gewaesserkarte

Strecke1

 

Gewässerstrecke 1: Niedermühle bis Lichtenburg

Strecke 2

Kleine Vils

Weiher Alteberspoint

 

Obere Grenze ca. 150m oberhalb der Niedermühle

Untere Grenze bei Mühle Lichtenburg:

 

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Fangbestimmungen Tageskarte:

Jeder Tageskarteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort einzutragen.

Fangbeschränkung Tageskarte:

1 Hecht oder 1 Zander, 1 Salmonide, 2 Karpfen, ansonsten noch 7 Friedfische. Brachsen haben keine Fangbeschränkung.

 Bei Wochenkarte: Wöchentlich Hecht und Zander zusammen 3 St., Forellen und Karpfen je 3 St., Friedfische wie bei Tageskarte

allgemeine Richtlinien:

 - Mit Tageskarte ist das Angeln von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.

 - Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.

 - Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf   Fried- oder Raubfische

 

Fangbestimmungen Jahreskarte:

Jeder Karteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort nach dem Fang in das Fangbuch einzutragen!

 

Fangbeschränkung:

- wöchentlich Hecht oder Zander zusammen 3 Stück

- wöchentlich Forellen, Äschen und Karpfen je 3 Stück

- täglich nicht mehr als 7 Friedfische zusammen (darunter fallen

nicht Rotaugen, Lauben, Rotfedern, Aale, Barsche, Brachsen, Güstern, Blaunase und Aitel)

 

allgemeine Richtlinien:

- Das Angeln ist von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.

- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.

 - Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf  Fried- oder Raubfische

 

Schonzeiten


 

Kleine Vils

 

Kleine Vils bei Lichtenhaag (nur für Vereinsmitglieder)

Strecke 1

Strecke 2

 

Weiher Alteberspoint

.

Obere Grenze Kleine Vils bei Lichtenhaag

Untere Grenze Kleine Vils bei Vilssattling


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Fangbestimmungen:

Jeder Tageskarteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort einzutragen.

Fangbeschränkung Tageskarte:

Täglich 3 Forellen. Maßige Forellen dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden. Nach dem Fang von 3 Forellen ist das Angeln einzustellen.

Mit Tageskarte ist das Angeln von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.

 Das Angeln ist mit einer Handangel, bestückt mit einem Haken erlaubt.

Als Köder dürfen nur verwendet werden: toter Köderfisch oder Kunstköder wie Fliege, Blinker, Wobbler oder Ähnliches. Natürliche Köder wie Maden, Würmer oder Teig sind nicht erlaubt.

 

 

 Schonzeiten Kl Vils 2023

Strecke2

 

 

Gewässerstrecke 2: Schalkham bis 1000m unterhalb Stegmühle

Strecke 1

Kleine Vils

 

Weiher Alteberspoint

 

Obere Grenze ca. 20m unterhalb Brücke bei Schalkham

Untere Grenze ca.1000m unterhalb Stegmühle

 

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Fangbestimmungen Tageskarte:

Jeder Tageskarteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort einzutragen.

Fangbeschränkung Tageskarte:

1 Hecht oder 1 Zander, 1 Salmonide, 2 Karpfen, ansonsten noch 7 Friedfische. Brachsen haben keine Fangbeschränkung.

 Bei Wochenkarte: Wöchentlich Hecht und Zander zusammen 3 St., Forellen und Karpfen je 3 St., Friedfische wie bei Tageskarte

allgemeine Richtlinien:

 - Mit Tageskarte ist das Angeln von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.

 - Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.

 - Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf   Fried- oder Raubfische

Fangbestimmungen Jahreskarte:

Jeder Karteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort nach dem Fang in das Fangbuch einzutragen!

Fangbeschränkung:

- wöchentlich Hecht oder Zander zusammen 3 Stück

- wöchentlich Forellen, Äschen und Karpfen je 3 Stück

- täglich nicht mehr als 7 Friedfische zusammen (darunter fallen

nicht Rotaugen, Lauben, Rotfedern, Aale, Barsche, Brachsen, Güstern, Blaunase und Aitel)

allgemeine Richtlinien:

- Das Angeln ist von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.

- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.

 - Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf  Fried- oder Raubfische

 

Schonzeiten

Weiher Alteberspoint

Weiher bei Alteberspoint (nur für Vereinsmitglieder)

Strecke 1

Strecke 2

 

Kleine Vils

Tschambolaia:

 

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Fangbestimmungen:

Jeder Karteninhaber muss die gültigen Richtlinien des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort einzutragen.

Fangbeschränkung Jahreskarte:

- Wöchentlich 1 Hecht oder 1 Zander und 3 Karpfen und 3 Schleien.

- Ansonsten täglich 7 Friedfische. Giebel und Karauschen haben keine Beschränkung.

- Salmoniden 1 St. pro Tag und maximal 3 pro Woche

 

 

Fangbeschränkung Tageskarte:

- 1 Hecht oder 1 Zander, 1 Salmonide, 1 Karpfen, 1 Schleie,

- Ansonsten noch 7 Friedfische. Giebel und Karauschen haben keine Beschränkung.

 

Allgemein:

Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2. Rute angesehen.

Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf Fried- oder Raubfische.

Futtermenge: Maximal 1 Liter Trockenfutter je Angeltag, davon nicht mehr als 100g Weichmais.Boilies, Hundefutter und Partikelköder (Weizen, Tigernüsse o. ä.) sind mit Rücksicht auf die Wasserqualität verboten.

 

Parken ist nur auf dem Parkplatz erlaubt!

 

Schonzeiten Kl Vils 2023

 

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