Strecke3
Gewässerstrecke 3: Vilssöhl bis Niedermühle
Obere Grenze ca. 550m oberhalb Brücke bei Vilssöhl
Untere Grenze Niedermühle
Flutkanal obere Grenze 550m oberhalb Brücke Vilssöhl
Untere Grenze 20m oberhalb Vilseinlauf bei Niedermühle
Fangbestimmungen Tageskarte:
Jeder Tageskarteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort einzutragen.
Fangbeschränkung Tageskarte:
1 Hecht oder 1 Zander, 1 Salmonide, 2 Karpfen, ansonsten noch 7 Friedfische. Brachsen haben keine Fangbeschränkung.
Bei Wochenkarte: Wöchentlich Hecht und Zander zusammen 3 St., Forellen und Karpfen je 3 St., Friedfische wie bei Tageskarte
allgemeine Richtlinien:
- Mit Tageskarte ist das Angeln von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.
- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.
- Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf Fried- oder Raubfische
Fangbestimmungen Jahreskarte:
Jeder Karteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort nach dem Fang in das Fangbuch einzutragen!
Fangbeschränkung:
- wöchentlich Hecht oder Zander zusammen 3 Stück
- wöchentlich Forellen, Äschen und Karpfen je 3 Stück
- täglich nicht mehr als 7 Friedfische zusammen (darunter fallen
nicht Rotaugen, Lauben, Rotfedern, Aale, Barsche, Brachsen, Güstern, Blaunase und Aitel)
allgemeine Richtlinien:
- Das Angeln ist von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.
- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.
- Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf Fried- oder Raubfische