Die nächsten Termine

Keine Termine

Aktuelles Fischerwetter

Weather data OK.
Vilsbiburg
5 °C

Designed by:
SiteGround web hosting Joomla Templates

Strecke3

 

 

Gewässerstrecke 3: Vilssöhl bis Niedermühle

Strecke 1

Kleine Vils

 

Weiher Alteberspoint

 

Obere Grenze ca. 550m oberhalb Brücke bei Vilssöhl

Untere Grenze Niedermühle

Flutkanal obere Grenze 550m oberhalb Brücke Vilssöhl

Untere Grenze 20m oberhalb Vilseinlauf bei Niedermühle

 

JavaScript must be enabled in order for you to use Google Maps.
However, it seems JavaScript is either disabled or not supported by your browser.
To view Google Maps, enable JavaScript by changing your browser options, and then try again.

Drucken


Fangbestimmungen Tageskarte:

Jeder Tageskarteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort einzutragen.

Fangbeschränkung Tageskarte:

1 Hecht oder 1 Zander, 1 Salmonide, 2 Karpfen, ansonsten noch 7 Friedfische. Brachsen haben keine Fangbeschränkung.

 Bei Wochenkarte: Wöchentlich Hecht und Zander zusammen 3 St., Forellen und Karpfen je 3 St., Friedfische wie bei Tageskarte

allgemeine Richtlinien:

 - Mit Tageskarte ist das Angeln von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.

 - Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.

 - Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf   Fried- oder Raubfische

Fangbestimmungen Jahreskarte:

Jeder Karteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort nach dem Fang in das Fangbuch einzutragen!

Fangbeschränkung:

- wöchentlich Hecht oder Zander zusammen 3 Stück

- wöchentlich Forellen, Äschen und Karpfen je 3 Stück

- täglich nicht mehr als 7 Friedfische zusammen (darunter fallen

nicht Rotaugen, Lauben, Rotfedern, Aale, Barsche, Brachsen, Güstern, Blaunase und Aitel)

allgemeine Richtlinien:

- Das Angeln ist von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.

- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.

 - Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf  Fried- oder Raubfische